Osteopathie
Was ist Osteopathie?
Osteopathie betrachtet den Menschen als Einheit. Dieser Einheit nähert sich die osteopathische Medizin diagnostisch und therapeutisch aus verschiedenen Perspektiven. Sie besteht im Wesentlichen aus drei Bereichen die untrennbar miteinander verbunden sind.
- das parietale System (Stütz- und Bewegungssytem)
- das viszeral System (Organsystem)
- das cranio-sacrale System
Geschichte der Osteopathie
Der amerikanische Arzt, Andrew Taylor Still, begründete vor über 130 Jahren die Osteopathie. Seine Erkenntnisse bilden bis heute das Fundament der osteopathischen Medizin. Dies umfasst,
- die grundlegende Bedeutung von Bewegung für alle Strukturen im Körper
- die gegenseitige Abhängigkeit von Struktur und Funktion
- die Betrachtung des Organismus als untrennbare Einheit
- die Fähigkeit des Körpers zur Selbstheilung
- im Bereich des Bewegungsapparates: Gelenkprobleme, Beschwerden wie Hexenschuss, Ischialgie, Schleudertrauma, Verstauchungen und andere Verletzungen
- im internistischen Bereich: Verdauungstörungen, Sodbrennen, Organsenkung, Operationsfolgen wie Narben und Verwachsungen etc.
- im Hals-Nasen-Ohren-Bereich: Kopfschmerzen, Migräne, Nasennebenhöhlenentzündung, chronische Mittelohrentzündung, Schwindel, Tinnitus, Kiefergelenksproblematik, Bissregulation
- im urogenitalen Bereich: Menstruationsbeschwerden, Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und -nachsorge, klimakterische Beschwerden, unerfüllter Kinderwunsch
- in der Kinderheilkunde: geburtsbedingte Schädel- und Gesichtsverformungen, Schiefhals, Kiss-Syndrom, Skoliose, Hüftdysplasie etc.
- bei Hauterkrankungen: Neurodermitis, Gürtelrose etc.
Nach ausführlicher Anamnese erfolgen Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen. Der Therapeut kann bei der Untersuchung das menschliche Gewebe Schicht für Schicht ertasten. So spürt er Bewegungseinschränkungen und Spannungen auf, die er mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken behandelt. Jede Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome des Patienten abgestimmt.
Immer mehr Krankenkassen übernemmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden etwa 80 Prozent des Rechnungsbetrages.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!